Stadthotel Waidhofen
Stadthotel Waidhofen an der Thaya GmbH & CO KG

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Stadthotel Waidhofen an der Thaya GmbH & CO KG (Stadthotel Waidhofen)  mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen vom Stadthotel Waidhofen.

2. Reservierungen/ Weiterverkauf

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Stadthotel Waidhofen behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch Stadthotel Waidhofen eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung.

Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Stadthotel Waidhofen ist nicht zulässig. Stadthotel Waidhofen ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen

Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt und die bestellten Zimmer nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern pro Nacht, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen.

4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.

5. Steuern / Gebühren / Abgaben

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Stadthotel Waidhofen vor, die Preise entsprechend anzupassen.

6. Zahlungsmittel/ Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

8. Haftung von Stadthotel Waidhofen

Stadthotel Waidhofen haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Stadthotel Waidhofen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stadthotel Waidhofen beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Stadthotel Waidhofen steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Stadthotel Waidhofen auftreten, wird Stadthotel Waidhofen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Stadthotel Waidhofen rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Für eingebrachte Sachen haftet Stadthotel Waidhofen nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Wobei die Haftung bis zum hundertfachen des Zimmerpreises (von EUR 600 bis höchstens EUR 3.500) und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 800, begrenzt ist. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Stadthotel Waidhofen Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wertgegenstände haben im Zimmersafe verstaut zu werden. Es kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/ -parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Stadthotel Waidhofen besteht nicht. Stadthotel Waidhofen haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Stadthotel Waidhofen haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.

9. Gutscheine

Der Gutschein kann lediglich für hoteleigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Hotel eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem jeweiligen Hotel genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind die Zimmer mit Küche. Hierbei ist auf eine gute Belüftung zu achten. Etwaige Feuerwehreinsätze werden dem Gast zu 100% in Rechnung gestellt.

11. Nichtrauchen im Hotel

Das Stadthotel Waidhofen ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Stadthotel Waidhofen das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Stadthotel Waidhofen einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

12. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung von Stadthotel Waidhofen. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn Stadthotel Waidhofen dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellen. Es sind maximal zwei Haustiere pro Zimmer erlaubt. Das Mitführen des Tieres/ der Tiere beim Frühstück sowie an der Bar von Stadthotel Waidhofen ist nicht gestattet. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr von EUR 10,00 an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

13. Gruppenbuchungen

Für Buchungen ab elf Zimmern können nur garantierte Reservierungen bei entsprechender Vorauszahlung erfolgen. Zusätzlich gelten hier die gesonderten Vertragsbestimmungen des Hotels.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner des Stadthotel Waidhofen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Krems.
Stadthotel Waidhofen an der Thaya GmbH & CO KG / Hauptplatz 25 / 3830 Waidhofen/Thaya / waidhofen@waldviertel-hotels.at